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G-BA

G-BA steht für Gemeinsamer Bundesausschuss, ein zentrales Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

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Kurz erklärt

Der G-BA konkretisiert unter anderem Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Richtlinien. Ein Beschluss muss in seinem genauen Geltungsbereich gelesen werden.

Gilt eine Regel für alle ähnlich benannten Verfahren?

Nein. Die konkrete Methode und die Voraussetzungen eines Beschlusses sind entscheidend. Ein ähnlicher Verfahrensname begründet keine Übertragung auf ein anderes Angebot.

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Diese Begriffserklärung ersetzt keine ärztliche Beratung.

Stand der Begriffserklärung:

Quellen

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss: Aufgaben und Rolle in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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